Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 02/2026
1. Geltung der AGB
1.1 Für alle Leistungen und Lieferungen der Agentur MindWebMedia GbR (nachfolgend „Agentur“ genannt) an ihre Auftraggeber als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, die Agentur hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2 Den AGB gehen diejenigen Regelungen der Vertragspartner vor, die diese im Auftrag oder in sonstigen Vereinbarungen oder Absprachen abweichend von diesen AGB individuell regeln.
1.3 Die AGB gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Aufträge des Auftraggebers an die Agentur, auch wenn bei diesen Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.
2. Abwicklung von Aufträgen
2.1 Angebote der Agentur an den Kunden, die Preise enthalten, kann der Auftraggeber innerhalb von drei Wochen nach Zugang annehmen, soweit keine kürzere Frist bestimmt ist. Nach Ablauf der Frist ist die Agentur an dieses Angebot nicht mehr gebunden. Ein etwaig durch die Agentur erstellter bloßer Kostenvoranschlag stellt nur eine Aufforderung zur Angebotsabgabe durch den Auftraggeber dar, welches zwingend noch der Annahme durch die Agentur bedarf.
2.2 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils bei Erteilung des Auftrags vorgenommenen Produkt-/Leistungs-Beschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungs-Beschreibung bedürfen der Schriftform.
2.3 Die Agentur und der Auftraggeber verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Durchführung der beauftragten Leistungen. Bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des jeweils anderen unterrichten sie sich unverzüglich gegenseitig.
2.4 Besprechungsprotokolle, die die Agentur fertigt und dem Auftraggeber übermittelt, werden als kaufmännische Bestätigungsschreiben von den Vertragspartnern angesehen. Wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Werktagen in Schriftform widerspricht, werden die darin enthaltenen Absprachen, Weisungen, Auftragserteilungen und sonstige Erklärungen mit rechtsgeschäftlichem Charakter verbindlich.
2.5 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel wie Negative, Modelle, Originalillustrationen u.Ä., die die Agentur erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der Agentur. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Bei der Erstellung von Software gilt dies auch für den Quellcode und die entsprechende Dokumentation.
2.6 Die Agentur behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine durch unvorhergesehene Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, Seuchen, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel oder unverschuldete verspätete Materialanlieferungen, hervorgerufene Liefer- oder Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und diese nicht von der Agentur zu vertreten ist.
3. Leistungserbringung & Beauftragung von Dritten
3.1 Die Agentur ist hinsichtlich der Art der Durchführung der Arbeiten nach Zeit und Ort grundsätzlich frei, soweit sich nichts anderes aus dem Auftrag ergibt.
3.2 Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer im eigenen Namen damit zu beauftragen.
3.3 Die Agentur ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an denen die Agentur vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu erteilen, sofern die Agentur dem Auftraggeber den Namen und die Anschrift des Dritten genannt und der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von einer Woche in Schriftform widersprochen hat.
3.4 Aufträge an Werbeträger erteilt die Agentur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- und Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort zur Zahlung fällig wird. Der Auftraggeber stellt insoweit die Agentur gegenüber dem Medium auf erstes Anfordern frei.
3.5 Angebote der Agentur an den Kunden, die Preise enthalten, kann der Auftraggeber innerhalb von drei Wochen nach Zugang annehmen. Nach Ablauf der Frist ist die Agentur an dieses Angebot nicht mehr gebunden. Erstellt die Agentur einen bloßen Kostenvoranschlag, so ist darin noch nicht ein bindendes Angebot zu sehen.
4. Leistungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber wird die Agentur nach besten Kräften bei der Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen unterstützen und insbesondere Konzeptentwürfe, Vorschläge, Design- oder Druckvorlagen, Logoentwürfe, Screen-Design und Programmiervorschläge zeitnah überprüfen und freigeben. Derartige Freigaben sind sodann verbindliche Ausgangsbasis für die weitere Leistungserbringung durch Agentur. Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Auftraggeber sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen für den Auftraggeber zu treffen.
4.2 Sollte es in diesem Arbeitsprozess aus Gründen, die durch den Auftraggeber zu vertreten sind zu Verzögerungen kommen, die zu einer Verschiebung der Zeitplanung führt, bleibt der Agentur vorbehalten, bestimmte angebotene Leistungen neu zu kalkulieren und eine Erhöhung der Vergütung zu verlangen. Alternativ ist die Agentur berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen abzurechnen.
4.3 Der Auftraggeber stellt die Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt. Sofern eine Rückgabe der Daten gewünscht ist, hat der Auftraggeber dies bei der Übergabe schriftlich mitzuteilen. Ansonsten werden die Daten nach Zahlung der vereinbarten Vergütung archiviert oder vernichtet. Der Auftraggeber wird die Agentur auf Wunsch sämtliche Texte und Materialien, die zur Produktion benötigt werden, in digitaler Form zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung, Herstellung und Pflege einer vertragsgegenständlichen Website verpflichtet. Er ist insbesondere auch zur Bereitstellung der für die Entwicklung, Herstellung und Pflege der Website erforderlichen Informationen verpflichtet.
4.4 Der Auftraggeber ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung seiner IT-Infrastruktur und eines etwaigen Host-Providing für einen Onlineshop oder Webseiten selbst verantwortlich. Die Agentur übernimmt insoweit niemals die Systemverantwortung. Diese obliegt stets dem jeweils als Fremddienstleister tätig werdenden Vertragspartner des Auftraggebers. Die Agentur ist demzufolge nicht für die Einstellung der Website in das World Wide Web und für die Abrufbarkeit der Website über das Internet verantwortlich. Die Agentur ist darüber hinaus nicht zur Beschaffung einer Internet-Domain verpflichtet. Auch die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Providing) gehört nicht zu den Leistungspflichten der Agentur. Die Agentur tritt allerdings bereits bei Vertragsschluss sämtliche insoweit bestehenden Ansprüche aus dem Subunternehmervertrag gegen den entsprechenden Fremddienstleister an den Auftraggeber im Voraus ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung an.
4.5 Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.
5. Vergütung der Agenturleistungen
5.1 Sofern in dem Einzelauftrag nichts anderes vereinbart ist, werden die von der Agentur erbrachten Leistungen auf Stundenhonorarbasis nach Zeitaufwand abgerechnet. Technische Kosten werden nach den aktuellen Kostensätzen der Agentur für technische Kosten abgerechnet. Die Vergütung für Nutzungsrechte ist in nachfolgend Ziff. 8.6. bis 8.7. geregelt.
5.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen jeweils monatlich am Ende des Monats abzurechnen. Die Agentur ist auch berechtigt, in jeder Phase des Projekts angemessene Vorschüsse beim Auftraggeber abzurechnen.
5.3 Für Leistungen Dritter, derer sich die Agentur zur Erfüllung des Vertrags/Auftrags zulässigerweise bedient, berechnet die Agentur eine Bearbeitungsgebühr von xx Prozent des Nettobetrages der Rechnung des Dritten.
5.4 Interne Sachkosten, die der Agentur zur Durchführung der vertraglichen Leistung entstehen (z.B. Kommunikationskosten, Versand- und Vervielfältigungskosten sowie Reisekosten), berechnet die Agentur dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis.
5.5 Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, kann die Agentur für künftig zu erbringende Leistungen Vorauszahlungen verlangen. In diesem Fall kann die Agentur auch die weitere Bearbeitung des Projektes bis zur Zahlung einstellen, ohne in Verzug mit der Leistung zu kommen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer (MwSt.) hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle und sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
6.2 Rechnungen der Agentur sind binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.3 Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen sind nur mit von der Agentur anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber kein Unternehmen/Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist.
6.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich die Agentur das Eigentum an allen Leistungen und Rechten, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechten, sowie das Eigentum an überlassenen Dateien, Unterlagen und Gegenständen, vor.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum der Agentur, im Falle, dass der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die der Agentur im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
7.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen durch die Agentur, oder bei Vermögensverfall des Auftraggebers kann die Agentur vom Vertrag zurücktreten und ist dazu berechtigt, die Geschäftsräume des Auftraggebers zu betreten und die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Im Falle einer Vergütung nach Rücknahme sind die Agentur und der Auftraggeber sich einig, dass diese zum gewöhnlichen Verkehrswert des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme erfolgt. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung; Verwertungskosten werden ohne Nachweis mit 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes vereinbart, wobei eine Erhöhung oder Reduzierung auf Nachweis der Agentur oder durch den Auftraggeber möglich ist.
7.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstands durch die Agentur gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
7.4 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum der Agentur. Sie dürfen vom Auftraggeber nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
8. Nutzungsrechte; Umfang und Vergütung
8.1 Alle urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an den vom Auftraggeber zur werblichen Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen der Agentur gehen auf den Auftraggeber über in dem Umfang, wie es der Zweck des jeweiligen Auftrags erfordert. Sich aus nachfolgend 9. ggf. ergebende Einschränkungen anerkennt der Auftraggeber. Die Agentur erfüllt ihre Verpflichtungen durch Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte im Vertragsgebiet für die von den Vertragsparteien jeweils in dem Auftrag vorgesehenen Medien und Einsatzdauer der Werbemaßnahme. Die übertragenen Nutzungsrechte schließen die Befugnis ein, das Arbeitsergebnis beliebig zu bearbeiten und/oder mit anderen Werken zu verbinden. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Tochtergesellschaften oder verbundene Gesellschaften innerhalb eines Konzerns weiter zu übertragen. Jede über die vorstehende Regelung hinausgehende Nutzung bedarf der gesonderten Zustimmung der Agentur.
8.2 Zieht die Agentur zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen. Sollten diese Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird die Agentur den Auftraggeber darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
8.3 Die Agentur ist, auch bei Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Auftraggeber, berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Kundennamen im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen.
8.4 Erstellt die Agentur im Rahmen ihrer vertraglichen Leistungen elektronische Programme oder Programmteile, so sind der jeweilige Quellcode und die entsprechende Dokumentation nicht Gegenstand der Rechteeinräumung an den Auftraggeber.
8.5 Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Auftraggeber sind von diesem abgelehnte, abgebrochene oder nicht innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe genutzte Leistungen der Agentur (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei der Agentur, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte.
8.6 Die in vorstehend 8.1. und 8.2. genannten Nutzungsrechte sind mit der Bezahlung der im Auftrag vereinbarten Vergütung abgegolten. Für die Ausdehnung der Nutzung über das in dem Auftrag angegebene Ende des Werbemitteleinsatzes und/oder über das Vertragsgebiet hinaus und/oder für den Einsatz in anderen als den im Auftrag genannten Medien/Werbeträgern erhält die Agentur ein Nutzungshonorar für die Dauer von längstens drei Jahren.
8.7 Die Agentur übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach § 32, 32a UrhG; von solchen Ansprüchen stellt der Auftraggeber die Agentur auf erstes Auffordern frei.
9. KI-Einsatz: Zustimmung, Widerspruch, Rechte und Haftung
9.1 Die Agentur ist dazu berechtigt, KI-Anwendungen bei der Leistungserbringung zu nutzen. Mit Auftragserteilung gestattet der Auftraggeber die Nutzung von KI-Anwendungen und die damit verbundene Informationsweitergabe an den jeweiligen Anbieter der KI-Anwendungen.
9.2 Widerspricht der Auftraggeber vor oder bei Auftragserteilung der Nutzung von KI-Anwendungen, wird die Agentur prüfen, ob und inwiefern auf deren Nutzung zur Leistungserbringung verzichtet werden kann. Ein Verzicht kann Auswirkungen auf die Kalkulation, Timings und Durchführbarkeit der Leistungen haben. In diesem Fall ist die Agentur berechtigt, ein angepasstes Angebot zu unterbreiten oder den Auftrag abzulehnen.
9.3 An KI-generierten Inhalten und Elementen räumt die Agentur insoweit immaterialgüterrechtliche Nutzungsrechte ein, wie diese entstehen und eingeräumt werden können. Die Nutzung der KI-Anwendungen durch die Agentur erfolgt im Einklang der jeweiligen Nutzungsbedingungen der KI-Anbieter. Eine darüberhinausgehende Haftung der Agentur beim Einsatz von KI-Anwendungen besteht nicht.
9.4 Der Auftraggeber anerkennt, dass insbesondere an KI-generierten Bildern keine Nutzungsrechte übertragen werden können. Die Agentur sichert jedoch -wenn nichts abweichend vereinbart wurde- zu, dass solche Bilder nicht für einen weiteren Auftraggeber verwendet werden.
10. Gewährleistung
10.1 Die von der Agentur in Typenlisten, Prospekten, Druckschriften und auf der Internetseite gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB dar.
10.2 Besondere technische Anforderungen und Verwendungszwecke sind bei Auftragserteilung schriftlich und abschließend festzulegen und müssen seitens der Agentur schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur Abnahme verpflichtet.
10.3 Die von der Agentur erbrachten Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Nutzung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher Mängel, bekannter Mängel oder Folgemängel.
10.4 Liegt ein Mangel vor, den die Agentur zu vertreten hat, so kann sie nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder Ersatz liefern. Im Falle der Nachbesserung hat sie das Recht auf zweimalige Nachbesserung jeweils innerhalb angemessener Zeit. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts im BGB.
10.5 Die Gewährleistungspflicht der Agentur erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach Erhalt der Lieferung/Leistung der Agentur durch den Auftraggeber.
11. Haftungsbeschränkung
11.1 Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund, sind bei fahrlässigem Verhalten der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Bei leicht fahrlässigem Verhalten sind sie ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen die Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (sogenannte Kardinalspflicht). Diese Haftungsbeschränkung und der vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht bei vorsätzlichem Handeln der Agentur, bei Ansprüchen aus einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Agentur zu keinem Zeitpunkt eine eigene rechtliche Prüfung der von ihr erbrachten Leistungen vornimmt. Erachtet die Agentur für die Realisierung und Umsetzung der beauftragten Leistungen eine rechtliche (z.B. marken-, wirtschafts-, wettbewerbsrechtliche) Prüfung durch Dritte (insbes. durch Rechtsanwälte, sonstige Institutionen etc.) für erforderlich, so trägt der Auftraggeber nach vorheriger Abstimmung die Kosten. Eine Haftung der Agentur ist ausgeschlossen, sofern und soweit diese den Auftraggeber schriftlich unter Darlegung der Gründe auf Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit einer Leistung mit dem geltenden Recht hingewiesen hat und der Auftraggeber sich trotz des Hinweises gegen eine Änderung der betreffenden vertragsgegenständlichen Leistungen entscheidet. Der Auftraggeber stellt die Agentur in diesen Fällen von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Hiervon umfasst sind insbesondere die notwendigen Rechtsverfolgungskosten.
11.3 Bei Schaltaufträgen haftet die Agentur nicht für mangelhafte Leistung der Medien (Werbeträger). Sie wird in diesen Fällen aber ihre Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche an den Auftraggeber abtreten.
11.4 Schadensersatzansprüche gegen die Agentur verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB.
11.5 In keinem Fall haftet die Agentur wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.
12. Verschwiegenheitsverpflichtung
Die Agentur und der Auftraggeber verpflichten sich hiermit gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des jeweiligen Vertragspartners erkennbar sind, geheim zu halten und sie, soweit nicht zu Erreichung des Vertragszwecks geboten, weder aufzuzeichnen, zu speichern noch weiterzugeben, weder zu verwerten noch Unbefugten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von der Agentur vorgestellte Ideen, Konzepte, Entwürfe in Text und/oder Bild, solange und soweit der Auftraggeber solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.
13. Datenschutz/Datensicherung
13.1 Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an die Agentur übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch die Agentur im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet.
13.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen wie Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von der Agentur während der Dauer des Vertrags/Auftrags gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich oder dienlich ist.
13.3 Der Auftraggeber wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an die Agentur sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen.
13.4 Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Agentur ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Auftraggebers verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.
14. Schriftform
Ist in diesen AGB oder im Auftrag/Vertrag oder in sonstigen vertraglichen Unterlagen von „schriftlich“ oder „Schriftform“ die Rede, so kann auch die Textform nach § 126 b BGB verwendet werden (E-Mail, SMS, Fax).
15. Erfüllungsort, Abtretung, Rechtswahl, Vertragssprache
15.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist, soweit rechtlich vereinbar, der Sitz der Agentur.
15.2 Der Auftraggeber darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen die Agentur nur nach schriftlicher Zustimmung derselben auf Dritte übertragen bzw. abtreten.
15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts.
15.4 Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen von Vereinbarungen, Angeboten etc. ist der deutsche Ausgangstext rechtsverbindlich.
15.5 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu finden, die der wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
